Veranstaltungsdetails
Jährliche Fortbildung zum Sachverständigen für Gefährdungsanalyse nach TrinkwV. § 16 Abs. 7 Nr.2
Zielsetzung
Diese Schulung dient der ständigen Fortschreibung der an die Gesundheitsämter gehenden Liste der zertifizierten Sachverständigen für die Gefährdungsanalyse nach TrinkwV. § 16 Abs. 7 Nr. 2. Es wird damit ein entsprechender Qualitätsstandard dokumentiert.
Das ist wichtig, weil es nicht selten vorkommt, dass sich gewerkefremde Personen anmaßen, eine Gefährdungsanalyse mit gleichzeitigen Probenahmen und gleich auch entsprechenden Sanierungsvorschlägen inkl. der dann notwendigen Sanierungsarbeiten bei den Betreibern anzudienen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Veranstaltung Voraussetzung ist, um eine weitergehende Eintragung als Sachverständiger bei den Gesundheitsämtern in Berlin zu erlangen. Die Gesundheitsämter in Berlin haben in der Vergangenheit Probleme gehabt, auf Fachleute zurück zu greifen, die Gefährdungsanalysen erstellen. Mit dieser Fortbildung und der daraus resultierenden und durch die Innung SHK Berlin geführten Liste wird eine aktuelle Liste zur Weitergabe generiert.
Teilnehmer
Sachverständige für Gefährdungsanalyse nach TrinkwV. § 16 Abs. 7 Nr. 2
Seminarinhalt
- Die neue Trinkwasserverordnung 2023
- Erfahrungsaustausch der jeweiligen Teilnehmer
ST-17-2023-02
Jährliche Fortbildung zum Sachverständigen für Gefährdungsanalyse nach TrinkwV. § 16 Abs. 7 Nr.2
ONLINE
Andreas Foerster
Christian Strehlow
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