Veranstaltungsdetails
Verlängerung der ASI-Sachkunde nach TRGS 519 Anl. 4
Eintägiger Fortbildungslehrgang nach Anlage 4 der neuen TRGS 519
Zielsetzung
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter verfügen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Juli 2013 wurde nun eine zeitliche Beschränkung eingeführt:
Sachkundenachweise gelten nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren.
Die personengebundene Sachkunde erlischt, wenn kein anerkannter Fortbildungslehrgang während der 6-jährigen Geltungsdauer absolviert wurde.
Voraussetzungen
Der Anmeldung ist unbedingt eine Kopie des Zertifikates der Erstschulung beizufügen.
Teilnehmer
Fach- und Führungskräfte der Gewerke Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hoch- und Tiefbau, Gerüstbau, Gebäudetrocknung, Dachdecker, Elektroinstallation, Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung, Ofen und Herdsetzer, Fußbodenleger
Seminarinhalt
- Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
- Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
- Arbeitsverfahren bei ASI-Arbeiten: BGI-Verfahren, Verfahren geringe Exposition, umfangreiche Verfahren
- Unzulässige Arbeitsverfahren für ASI-Arbeiten
- Anwendungsgrenzen der Standardverfahren
- Persönliche Schutzausrüstung
- Schwach gebundene / fest gebundene Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
- Organisatorische Vorarbeiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
SO-27-2024-04
Verlängerung der ASI-Sachkunde nach TRGS 519 Anl. 4
SHK-Kompetenzzentrum Berlin
verschiedene Fachdozenten
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