Veranstaltungsdetails
Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 TRGS 519
an Asbestzementprodukten bzw. ASI-Arbeiten nach Anlage 4
Zielsetzung
Nach den wichtigsten Arbeitsschutzgesetzen (z. B. Gefahrenstoffverordnung) dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandsetzung) an asbesthaltigen Produkten nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
Die Ausführung dieser Arbeiten darf nur durch sachkundige Mitarbeiter bzw. unter Aufsicht eines Sachkundigen erfolgen.
Diese Sachkunde muss in einem Lehrgang nach TRGS 519 erworben werden. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung durch das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Gewerbeaufsichtsamt) ab.
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein bundesweites anerkanntes Zeugnis bestätigt.
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Teilnehmer
Fach- und Führungskräfte der Gewerke Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hoch- und Tiefbau, Schornsteinfeger, Gerüstbau, Gebäudetrocknung, Dachdeckerei, Elektroinstallation, Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung, Ofen und Herdsetzerei, Fußbodenlegerei.
Der Anmeldung ist unbedingt eine Kopie des Gesellen bzw. Meisterbriefes beizufügen.
Seminarinhalt
- Das Mineral Asbest
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Gesetzliche Grundlagen und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen, persönliche Schutzausrüstung
- Vorbeugende und organisatorische Maßnahmen
- Aufstellen und Umsetzungen eines Arbeitsplanes Baustelleneinrichtung, Geräte
- Abschließende Arbeiten
- Abfallentsorgung
- Prüfung
SO-07-2024-04
Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 TRGS 519
SHK-Kompetenzzentrum Berlin
Rainer Dumat
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