Veranstaltungsdetails
Schulung zum Sachverständigen für Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV 2023
Zielsetzung
Bereits geschulte Fachkräfte für Trinkwasserhygiene werden über Neuerungen der Trinkwasserverordnung, den aktuellen UBA-Empfehlungen sowie Inhalt und Auf-bau von Gefährdungsanalysen geschult. Nach erfolgreich bestandener Prüfung darf der Sachverständige die Risikoabschätzung von Trinkwasseranlagen durchführen und wird auf Wunsch bei den Berliner Gesundheitsämtern gelistet.
Teilnehmer
Voraussetzungen: Meister oder einschlägiges (gleichwertiges) Studium im Fachbereich SHK, Techniker
zusätzlich
SHK-Fachkraft für Hygiene und Schutz des Trinkwassers oder gleichwertige Qualifikation (z.B. Schulung nach VDI 6023 Kat. A)
Seminarinhalt
- Aktuelle Änderungen der Trinkwasserverordnung
- Probenahme: Checklisten der Labore, Probenahmestellen, Bewertung von Laborergebnissen, etc.
- Technische Regeln Trinkwasser: DIN EN 806 ff, DIN EN 1717, VDI 6023, DVGW Arbeitsblätter 551 und 553, ZVSHK Merkblätter, UBA Empfehlungen, Regelwerke, etc.
- Gefährdungsanalyse: Ortsbegehung, Gefährdungsanalyse aus praktischer Sicht, Aufbau des Gutachtens
- Bewertung von Trinkwasseranlagen und möglichen Gefährdungen unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Veröffentlichungen
- Sachverständigenwesen; DSGVO
- Kalkulation; Versicherung
- Praxisbeispiele
- Prüfung
ST-15-25001
Schulung zum Sachverständigen für Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV 2023
SHK-Kompetenzzentrum Berlin
Andreas Foerster
Christian Strehlow
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