Schlichtungsstelle: Hilfe bei Streitigkeiten

Wie überall im Geschäftsbereich kann es Meinungsverschiedenheiten über das gelieferte Werk bzw. die erbrachte Leistung geben. Es muss aber nicht immer gleich vor Gericht gehen.

Die Innung SHK Berlin ist gesetzlich zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedsbetrieben und ihren Kunden berechtigt und hat zu diesem Zweck eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Sie eröffnet den Weg für eine schnelle, unbürokratische und kostengünstige Konfliktlösung außerhalb der Gerichte. Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen den Innungsfachbetrieben und Kunden außergerichtlich zu klären.

Weniger Ärger auf beiden Seiten

Das Schlichtungsverfahren bietet für beide Seiten handfeste Vorteile: Wer die Schlichtungsstelle der Innung anruft, statt vor Gericht zu ziehen, spart Zeit, Nerven und in der Regel auch Geld. An die Stelle eines Richterspruchs tritt bei dem Schlichtungsverfahren eine von den Parteien unter Anleitung eines Schlichters in eigener Verantwortung erarbeitete Einigung. Da die Parteien einbezogen werden, können ihre wirtschaftlichen Interessen wesentlich stärker berücksichtigt werden, als in einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht. Die Entscheidungsbefugnis und damit die Verantwortung für das Ergebnis liegt allein bei den Parteien. Der Schlichter hilft den Konfliktparteien, eine interessengerechte, gegenseitig annehmbare und freiwillige Vereinbarung zu schließen. Sollte der Streit jedoch einmal nicht beigelegt werden können, bleibt der Gang vor das Gericht offen.

Voraussetzungen

Bei der Schlichtung handelt es sich um ein formloses, freiwilliges und gebührenfreies Verfahren. Es setzt die Bereitschaft beider Parteien voraus, sich einer Schlichtung zu unterwerfen. Das Schlichtungsverfahren endet durch Abschluss eines privatrechtlichen Vergleiches oder indem das Scheitern der Schlichtung erklärt wird.

Wichtig: Für eine Schlichtung muss der Betrieb ein Mitglied der Innung SHK Berlin sein und der Antrag auf Schlichtung muss vom Betrieb selbst ausgehen. Der Mindeststreitwert, um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, beträgt 300 Euro.

Schlichtungsstelle

Mitgliedsbetriebe und Kunden von Berliner SHK-Betrieben können eine Schlichtung schriftlich beantragen bei der
Innung SHK Berlin
Siegmunds Hof 18
10555 Berlin

Schlichtungsstelle

Mitgliedsbetriebe und Kunden von Berliner SHK-Betrieben können eine Schlichtung schriftlich beantragen bei der
Innung SHK Berlin
Siegmunds Hof 18
10555 Berlin